Allgemeine Informationen



Beauftragt werden Detektiv- und Bewachungsunternehmer vom Kunden grundsätzlich mittels Abschluss eines Dienstleistungsvertrages.

Wie allgemein in der Branche obligatorisch, findet das Beratungsgespräch  im Rahmen des ERSTKONTAKTES  KOSTENLOS statt.


Allenfalls ist darauf hinzuweisen, dass auf der Grundlage des § 1295 ABGB im Falle eines zum Nachteil des Geschädigten aufgetretenen materiellen Schadens ein Schadenersatz (inklusive der Kosten des Detektives) zugesprochen und vom Schädiger zurückgefordert werden kann (z. B. bei eherechtlichen Verfehlungen).


Berufsdetektive sind berechtigt für   (§ 129 Abs. 1 GewO):

  1. Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
  2. Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen 
  3. Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens
  4. Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen
  5. Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern
  6. Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen
  7. Schutz von Personen
  8. Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen
  9. Bewachung beweglicher Sachen, wenn diese Bewachung im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen  steht



Bewachungsunternehmer sind u.a. berechtigt für (§ 129 Abs. 4 GewO, auszugsweise) :

  1. Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und beweglichen Sachen sowie den Betrieb von Notrufzentralen.
  2. Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs  in Betrieben, Gebäuden, Grundstücken und Verkehrswegen aller Art. 
  3. Die Sicherung und Überwachung der geltenden Rechtsvorschriften.
  4. Die Vornahme von Sicherheitskontrollen im Personen- und Fahrzeugverkehr
  5. Die Sicherung und Regelung des Fahrzeugverkehrs auf Baustellen.
  6. Den Transport von Geld- und Wertgegenständen.
  7. Portierdienste
  8. Ordner und Kontrolldienste bei Veranstaltungen
  9. Betriebsfeuerwehr- und Betriebslöschtruppdienste.