Allgemeine Informationen
Beauftragt werden Detektiv- und Bewachungsunternehmer vom Kunden grundsätzlich mittels Abschluss eines Dienstleistungsvertrages.
Wie allgemein in der Branche obligatorisch, findet das Beratungsgespräch im Rahmen des ERSTKONTAKTES KOSTENLOS statt.
Allenfalls ist darauf hinzuweisen, dass auf der Grundlage des § 1295 ABGB im Falle eines zum Nachteil des Geschädigten aufgetretenen materiellen Schadens ein Schadenersatz (inklusive der Kosten des Detektives) zugesprochen und vom Schädiger zurückgefordert werden kann (z. B. bei eherechtlichen Verfehlungen).