Meine Leistungen


Sicherheitsdienstleistungen aus erster Hand

  • Ich sorge nach bestem Wissen und Gewissen für IHRE persönliche Sicherheit (bewaffneter Begleit- und Personenschutz).
  • Ich ermittle für SIE im privaten wie auch im wirtschaftlichen Bereich (Ermittlungen in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten).
  • Erforderlichenfalls beschaffe ich für SIE Beweismittel für gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren. 
  • Ich kontrolliere und beobachte die Treue von Arbeitnehmern.
  • Ich beobachte Kunden in Geschäftslokalen. 
  • In den meisten Fällen wird der Detektiv in Bereichen aktiv, in denen staatliche Strafverfolgungsbehörden nicht tätig werden dürfen. Dabei handelt es sich um zivilrechtliche Ermittlungen, wie Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhaltsangelegenheiten, etc. 
  • Ich berate SIE gerne und diskret in Sachen Sicherheit,  indivíduell auf IHREN persönlichen Bedarf abgestimmt (Präventionsmaßnahmen, Sicherheitskonzept).
  •  Zutritts- und Personenkontrollen (auch Corona-Status) bei Gerichten, Amtsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  • Empfang, Überwachung und Weiterleitung von Besuchern, Kunden, Lieferanten in Ihrem Geschäftslokal (Doorman).
  • Schutz von privaten und gewerblichen Objekten und Liegenschaften 
  • Ich sorge für den Schutz Ihres Gastgewerbebetriebes, eine von Ihnen organisierte Veranstaltung (In- und Outdoor). Die Sicherheit von Teilnehmern, Besuchern oder VIPs ist unsere oberste Prämisse.
  • Besonders geschulte und behördlich ermächtigte MitarbeiterInnen überwachen für SIE den ruhenden Verkehr (inkl. Gebührenpflicht), auf öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen.





Berufsdetektive sind berechtigt für   (§ 129 Abs. 1 GewO):

  1. Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
  2. Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen 
  3. Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens
  4. Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen
  5. Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern
  6. Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen
  7. Schutz von Personen
  8. Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen
  9. Bewachung beweglicher Sachen, wenn diese Bewachung im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen  steht



Bewachungsunternehmer sind u.a. berechtigt für (§ 129 Abs. 4 GewO, auszugsweise) :

  1. Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und beweglichen Sachen sowie den Betrieb von Notrufzentralen.
  2. Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs  in Betrieben, Gebäuden, Grundstücken und Verkehrswegen aller Art. 
  3. Die Sicherung und Überwachung der geltenden Rechtsvorschriften.
  4. Die Vornahme von Sicherheitskontrollen im Personen- und Fahrzeugverkehr
  5. Die Sicherung und Regelung des Fahrzeugverkehrs auf Baustellen.
  6. Die Durchführung von Geld- und Wertgegenständen.
  7. Portierdienste
  8. Ordner und Kontrolldienste bei Veranstaltungen
  9. Betriebsfeuerwehr- und Betriebslöschtruppdienste.


Angebotene Lehrveranstaltungen:


  • Grundausbildung für Bedienstete im Sicherheitsgewerbe Bewachung
    40 Einheiten 
    Für interessierte Quereinsteiger, die sich mit der Herausforderung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit identifizieren können.
    Eine erfolgreiche Absolvierung dieses Lehrganges qualifiziert Sie u.a. für: Portierdienste, Kontroll- und Ordnerdienste bei Veranstaltungen, Bewachung von Betrieben, Objekten, Grundstücken, Konfliktmanagement, Werttransportbegleitung, Revierstreifen, etc. 


  • Ausbildungslehrgang für Bedienstete im Sicherheitsgewerbe Bewachung:
    40 Einheiten
    Straßenaufsichtsorgan gem. § 97 Abs. 2 StVO (ruhender Verkehr) mit Vorbereitung auf die behördliche Prüfung


  • Selbstverteidigung für Bedienstete im Sicherheits- und Detektivdienst:
    20 Einheiten (mind. 10 Pers.)
    Das Erfordernis einer gediegenen Selbstverteidigung ist im Rahmen Ihrer verantwortungsvollen Berufsausübung ein MUSS. Stärkung des Selbstvertrauens, richtige Selbsteinschätzung, Gelassenheit in Krisensituationen, Deeskalation, Einschreiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.


  • Selbstverteidigung für jedermann/-frau im Alltag:
    10 Einheiten (mind. 10 Pers.) 
    Schutz vor tätlichen Angriffen, Abwehr und Beendigung von Angriffen im Rahmen der gesetzlichen Notwehr. 


  • Verwendung und Handhabung von Pfefferspray in Notwehrsituationen
    2 Einheiten (eidesstattliche Erklärung, dass kein behördliches Waffenverbot vorliegt).


  • Grundausbildung Berufsdetektiv-Assistent/in im Sicherheitsgewerbe Berufsdetektiv , 90 Einheiten (3 Module auch berufsbegleitend möglich). Für  Insider und  Neueinsteiger oder Interessierte, die sich für eine Ausübung dieses tollen und vielfältigen, auch fordernden Berufes begeistern.